Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Veranstalter

Veranstalter ist der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP e.V.); eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover VR 7914; Telefon 0511-5151110, Fax 0511-515111-8109, E-Mail: seminare@abvp-plus.de, im Internet erreichbar unter www.abvp-plus.de.

II. Geltungsbereich

Der ABVP führt Seminare und Fortbildungsveranstaltungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

III. Formate und Inhalte der Fortbildungsprogramme

1.    Das Fort- und Weiterbildungsprogramm richtet sich vorrangig an Inhaber/-innen von ambulanten Pflegediensten sowie deren Mitarbeiter/-innen.
2.    Es wird zwischen folgenden Formaten unterschieden:


2.1    5+1 Intensivseminar
Im 5+1 Intensivseminar wird an einem vom ABVP festgelegten Standort einem Kreis von maximal fünf Führungskräften ambulanter Pflegedienste ein Thema wirtschaftlicher, rechtlicher oder pflegefachlicher Relevanz vermittelt.

2.2    Angestelltenschulung
In der Angestelltenschulung wird  an einem vom ABVP festgelegten Standort Mitarbeiter/-innen ambulanter Pflegedienste ein Thema wirtschaftlicher, rechtlicher oder pflegefachlicher Relevanz vermittelt.

2.3    Webinar / Onlinefortbildung
Im Webinar / in der Onlinefortbildung wird über ein vom ABVP zur Verfügung gestelltes Onlineprogramm Mitarbeiter/-innen ambulanter Pflegedienste ein Thema wirtschaftlicher, rechtlicher oder pflegefachlicher Relevanz vermittelt. Die Details und technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Onlineprogramms werden dem Teilnehmer bei Anmeldung und Bestätigung dargelegt, der Teilnehmer ist für die Erfüllung selbst verantwortlich. Der ABVP übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen. Die Zugangslinks zu den Online-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte der ABVP davon Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugängig gemacht wurde, so steht dem ABVP ein Schadensersatzanspruch zu.  

2.4    Inhouse-Schulung
In der Inhouse-Schulung wird an einem vom Pflegedienst benannten Standort  Mitarbeiter/-innen des Pflegedienstes ein abgestimmtes Thema wirtschaftlicher, rechtlicher oder pflegefachlicher Relevanz vermittelt.  

2.5    Akademie / Workshop / Unternehmerkongress
In der Akademie, im Workshop / Unternehmerkongress (z.B. ABVP auf die Insel, Sommerakademie) wird an einem vom ABVP festgelegten Standort Führungskräften und Mitarbeiter/-innen ambulanter Pflegedienste ein Thema oder mehrere Themen wirtschaftlicher, rechtlicher oder pflegefachlicher Relevanz aus verschiedenen Perspektiven vermittelt.

3.    Die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen sind der Internetseite www.abvp-plus.de zu entnehmen.
4.    Die Fortbildungsunterlagen des ABVP sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des ABVP weitergegeben und vervielfältigt werden, ausgenommen hiervon bleibt die Nutzung für den eigenen Gebrauch.
5.    Die Aufzeichnung der Seminare auf Ton- und/oder Bildträger ist verboten. Der ABVP beruft sich insoweit ausdrücklich auf das Urheberrecht, das Hausrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechtes am eigenen Wort und Bild.

IV. Anmeldung und Vertragsschluss

1.    Die Fortbildungsangebote, die im Internetportal, im schriftlichen Seminar- und Fortbildungsprogramm, im Newsletter oder in sonstigen Medien durch den ABVP verbreitet werden, stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar.
2.    Ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Fort- und/oder Weiterbildungsvertrages geht erst von dem Teilnehmer aus, der dieses durch die entsprechende Anmeldung abgibt. Die Anmeldung kann über das Online-Buchungssystem, per Brief oder Telefax oder E-Mail an die obige Adresse erfolgen.
3.    Der Vertrag zwischen dem ABVP und dem Teilnehmer kommt zustande, wenn die Bestätigung der Anmeldung dem Teilnehmer zugeht. Dabei kann die Annahmeerklärung des ABVP schriftlich, per Fax, per Post oder in elektronischer Form per E-Mail erfolgen.
4.    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

V. Teilnahmegebühr

1. Über die Teilnahmegebühr wird eine schriftliche Rechnung ausgestellt und dem Teilnehmer per Brief, Telefax oder Email  übermittelt.
2. Die Teilnahmegebühr ist im Regelfall per Banküberweisung vor Veranstaltung zu entrichten. Das Zahlungsziel ergibt sich dabei aus der Rechnung.

VI. Rücktritt und Nichtteilnahme

1.    Eine Stornierungserklärung des Teilnehmers hat schriftlich zu erfolgen. Textform, z.B. per Telefax oder Email, genügt.
2.    Es wird zwischen folgenden Stornierungsfristen abhängig von den Fortbildungsformaten unterschieden:

2.1    5+1 Intensivseminar
Bei Stornierung bis 16 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird von einer Berechnung der Teilnahmegebühr abgesehen. Bei Stornierungen ab 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

2.2    Angestelltenschulung
Bei Stornierung bis 16 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird von einer Berechnung der Teilnahmegebühr abgesehen. Bei Stornierungen ab 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

2.3    Webinar / Onlinefortbildung
Bei Stornierung bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird von einer Berechnung der Teilnahmegebühr abgesehen. Bei Stornierungen ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

2.4    Inhouse-Schulung
Bei Stornierung bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird von einer Berechnung der Teilnahmegebühr abgesehen. Bei Stornierungen ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung behält der ABVP sich vor, Ausfallkosten, z.B. entstandene Material- und Reiseausgaben, in Rechnung zu stellen.

2.5    Akademie / Workshop / Unternehmerkongress
Bei Stornierung einer Akademie, eines Workshops / Unternehmerkongresses bis 45 Werktage vor Beginn der Veranstaltung wird von einer Berechnung der Teilnahmegebühr abgesehen. Bei Stornierungen ab 44 Werktage vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

3.    Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückvergütung der Teilnahmeentgelte.
4.    Bei Abbruch der Teilnahme an einer Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

VII. Ablaufänderungen und Absage seitens des Veranstalters

1.    Der ABVP behält sich die Änderung oder die Absage von Veranstaltungen für den Fall eines Ausfalles des/der Dozenten/in oder bei Eintritt höherer Gewalt vor.
2.    Bis 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung behält sich der ABVP auch die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl vor.
3.    Der Austausch eines Dozenten/einer Dozentin berechtigt grundsätzlich nicht zur Stornierung, Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
4.    Bei Absage einer Veranstaltung durch den ABVP wird jede bereits entrichtete Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet.  

VIII. Abschluss des Seminar- und Fortbildungsprogramms

1.    Jeder Teilnehmer erhält nach durchgeführter Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat.
2.    Der ABVP ist anerkannter Schulungsanbieter der Registrierung beruflich Pflegender (RbP). Jedes Zertifikat weist die durch die Veranstaltung erreichte Punktzahl aus und dient als offizieller Nachweis.

IX. Haftung

Die Haftung des ABVP für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder  Erfüllungsgehilfen des ABVP beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Teilnehmern durch  gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen des ABVP.

X. Datenschutz

1.    Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Namen, die Adresse sowie die E-Mail-Adresse, werden bei der Seminaranmeldung gespeichert.
2.    Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung und Nutzung der Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt und nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Regelungen unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis des Teilnehmers vorliegt oder der ABVP zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet ist, z.B. aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder behördlichen Anordnung.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hannover.